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Off-Label-Use in der Onkologie – Handlungsalgorithmus bei der Verordnung von Chemotherapie aus Sicht der therapierenden Einrichtung

P Galuschka, T Schoening, M Thalheimer, H Seidling, R Schubert, T Hoppe-Tichy · Der Klinikarzt · 2013 · Heft 11 · S. 494-496

Dokument
983038
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Klinikarzt
Autor:innen
P Galuschka, T Schoening, M Thalheimer, H Seidling, R Schubert, T Hoppe-Tichy
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 42
Seiten
494-496
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
0341-2350

Zusammenfassung

Als Off-Label-Use wird die Anwendung von Arzneimitteln außerhalb der in ihrer Zulassung festgesetzten Rahmenbedingungen bezeichnet 1. In Deutschland ist im Arzneimittelgesetz § 21 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 geregelt, dass Fertigarzneimittel grundsätzlich nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie eine Zulassung besitzen. Um die Zulassung zu erhalten, muss die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels anhand von Daten aus klinischen Prüfungen nachgewiesen sein (§§ 22, 24 AMG). Durch dieses Verfahren wird die größtmögliche Sicherheit des Patienten angestrebt. Trotzdem kommt es insbesondere…

Schlagworte

Der Klinikarzt