CareLit Fachartikel
Kassenärztliche Vereinigungen können Altschulden einer Einzelpraxis nicht auf eine neu gegründete Gemeinschaftspraxis übertragen
Frehse , M.; Eickman, T. · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 3 · S. 33 bis 35
Dokument
98329
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat jüngst durch ein für Ärzte erfreuliches Urteil vom 7. Februar 2007 (Az.: B 6 KA 6/06 R) entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) den bestehenden Schuldsaldo eines früher in Einzeipraxis tätigen Vertragsarztes nicht auf das Konto einer von diesem Vertragsarzt nach Insolvenz seiner Einzelpraxis nunmehr betriebenen Gemeinschaftspraxis übertragen darf.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
TAETIGKEIT
UNTERNEHMEN
PATIENTEN
STATISTIK
GEMEINSCHAFTSPRAXIS
ÄRZTE
RADIOLOGEN
HÖHE
BERUFSAUSÜBUNG
HONORAR
BEURTEILUNG
VERTRAUEN