CareLit Fachartikel
Kann ein vom Prüfungsausschuss ausgesprochener Regress im Widerspruchsverfahren vom Beschwerdeausschuss noch erhöht werden?
Kuhlen, R. · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 3 · S. 35 bis 36
Dokument
98330
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Entscheidung, ob er gegen einen Prüfbescheid Widerspruch erheben soll, wird ein Vertragsarzt sich regelmäßig die Frage stellen, ob er es dadurch noch schlimmer machen kann, ob also der Regressbetrag im Widerspruchsverfahren noch erhöht werden kann.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
KASSENAERZTLICHE VEREINIGUNG
KORRUPTION
KRANKENKASSE
SOZIALRECHT
URTEIL
Widerspruchsverfahren
Erhöht
Gegen
Einen
Prüfbescheid
Widerspruch
Erheben
Vertragsarzt
Regelmäßig
Frage