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Vertragsarzt darf Zulassung als Vertragsarzt nicht verwehrt werden, wenn Zulassungsbeschränkung erst nach Antragstellung angeordnet wurde
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 3 · S. 46 bis 48
Dokument
98334
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung kann wegen einer Zulassungsbeschränkung nur dann mit Erfolg abgelehnt werden, wenn eine entsprechende Beschränkung bereits bei Antragstellung angeordnet war. Beschließt der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Zulassungsbeschränkung erst einen Tag nach Eingang des Zulassungsantrages, so ist dieser Beschluss für den Antragsteller ohne Bedeutung.
Schlagworte
WIRKUNG
URTEIL
BERLIN
RECHT
RECHTSPRECHUNG
TAETIGKEIT
ZULASSUNG
ÄRZTE
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GEWALT
ZEIT
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