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Vertragsarzt darf Zulassung als Vertragsarzt nicht verwehrt werden, wenn Zulassungsbeschränkung erst nach Antragstellung angeordnet wurde

Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 3 · S. 46 bis 48

Dokument
98334
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2007
Jahrgang 19
Seiten
46 bis 48
Erschienen: 2007-03-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Ein Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung kann wegen einer Zulassungsbeschränkung nur dann mit Erfolg abgelehnt werden, wenn eine entsprechende Beschränkung bereits bei Antragstellung angeordnet war. Beschließt der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Zulassungsbeschränkung erst einen Tag nach Eingang des Zulassungsantrages, so ist dieser Beschluss für den Antragsteller ohne Bedeutung.

Schlagworte

WIRKUNG URTEIL BERLIN RECHT RECHTSPRECHUNG TAETIGKEIT ZULASSUNG ÄRZTE SCHREIBEN PATIENTEN INTERESSENKONFLIKT GEWALT ZEIT STIFTUNGEN Arzt Zahnarzt Recht Baden-Baden