CareLit Fachartikel
Beweisregel bei Arzthaftung im Bereich des voll beherrschbaren Risikos (hier defektes Röntgentherapiegerät)
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 3 · S. 48 bis 53
Dokument
98335
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Steht fest, dass ein Schuldner eine objektive Vertragspflicht verletzt hat und dadurch der behauptete Schaden entstanden ist, hat der Schuldner die Beweislast dafür, dass ihn an der Schlechterfüllung des Vertrags kein Verschulden trifft. Diese aus § 282 BGB a. F. abgeleitete Beweisregel gilt grundsätzlich im Rahmen der positiven Vertragsverletzung für den Bereich des Werkund des Dienstvertragsrechts.
Schlagworte
GUTACHTEN
THERAPIE
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
BUNDESGERICHTSHOF
SCHADENSERSATZ
ÄRZTE
STIFTUNGEN
ES
COMPUTER
SOFTWARE
HÖHE
PATIENTEN
ZEIT
STRAHLUNG
BEHANDLUNGSFEHLER