CareLit Fachartikel

Beweisregel bei Arzthaftung im Bereich des voll beherrschbaren Risikos (hier defektes Röntgentherapiegerät)

Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 3 · S. 48 bis 53

Dokument
98335
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2007
Jahrgang 19
Seiten
48 bis 53
Erschienen: 2007-03-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Steht fest, dass ein Schuldner eine objektive Vertragspflicht verletzt hat und dadurch der behauptete Schaden entstanden ist, hat der Schuldner die Beweislast dafür, dass ihn an der Schlechterfüllung des Vertrags kein Verschulden trifft. Diese aus § 282 BGB a. F. abgeleitete Beweisregel gilt grundsätzlich im Rahmen der positiven Vertragsverletzung für den Bereich des Werkund des Dienstvertragsrechts.

Schlagworte

GUTACHTEN THERAPIE URTEIL RECHTSPRECHUNG BUNDESGERICHTSHOF SCHADENSERSATZ ÄRZTE STIFTUNGEN ES COMPUTER SOFTWARE HÖHE PATIENTEN ZEIT STRAHLUNG BEHANDLUNGSFEHLER