CareLit Fachartikel
Vertretung im Sozialund Betreuungsrecht - Abgrenzungen
Rosenow, R. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2007 · Heft 6 · S. 108 bis 113
Dokument
98351
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schon der nackte Begriff der Betreuung führt mitten in das Thema: Der Begriff wird zum einen verwendet für Leistungen unterschiedlicher Art, die Hilfebedürftigen auf Grund sozialrechtlicher Vorschriften gewährt werden, und zum anderen für die gesetzliche Vertretung Volljähriger nach §§ 1896ff BGB. Das Thema dieses Beitrags ist zwar beschränkt auf die Abgrenzung zwischen der Vertretung im Sozialrecht auf der einen und der Vertretung im Betreuungsrecht auf der anderen Seite.
Schlagworte
BETREUUNG
HILFE
BEHOERDE
LEISTUNG
RECHT
SOZIALHILFE
MENSCHEN
BODEN
ARBEIT
KRANKHEIT
ATMOSPHÄRE
RISIKO
ES
ROLLE
DEUTSCHLAND
PRAXIS