CareLit Fachartikel

Zum Aufwendungsersatzanspruch eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts bei Erbringung anwaltsspezifischer Dienste für seinen mittellosen Betreuten

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2007 · Heft 6 · S. 126 bis 129

Dokument
98354
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2007
Jahrgang 16
Seiten
126 bis 129
Erschienen: 2007-06-04 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Im Falle der Versagung von Prozesskostenhilfe kann ein nach anwaltlichem Gebührenrecht zu liquidierender Aufwendungsersatz des Anwaltsbetreuers allenfalls dann in Betracht kommen, wenn mit einer für den Betreuten ungünstigen Entscheidung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren nicht gerechnet werden konnte, etwa in solchen Fällen, in denen die Ablehnung der begehrten Prozesskostenhilfe auf einer offensichtlich nicht tragfähigen Begründung beruht. (Leitsalz der Redaktion)

Schlagworte

TAETIGKEIT GERICHT ENTSCHEIDUNG BETREUUNG VERGUETUNG GEBUEHREN BEURTEILUNG HÖHE WAHRNEHMUNG FÜHRUNG VORMÜNDER PERSONEN VERZÖGERUNG ES BERATUNG ELTERN