CareLit Fachartikel
Zum Aufwendungsersatzanspruch eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts bei Erbringung anwaltsspezifischer Dienste für seinen mittellosen Betreuten
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2007 · Heft 6 · S. 126 bis 129
Dokument
98354
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Falle der Versagung von Prozesskostenhilfe kann ein nach anwaltlichem Gebührenrecht zu liquidierender Aufwendungsersatz des Anwaltsbetreuers allenfalls dann in Betracht kommen, wenn mit einer für den Betreuten ungünstigen Entscheidung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren nicht gerechnet werden konnte, etwa in solchen Fällen, in denen die Ablehnung der begehrten Prozesskostenhilfe auf einer offensichtlich nicht tragfähigen Begründung beruht. (Leitsalz der Redaktion)
Schlagworte
TAETIGKEIT
GERICHT
ENTSCHEIDUNG
BETREUUNG
VERGUETUNG
GEBUEHREN
BEURTEILUNG
HÖHE
WAHRNEHMUNG
FÜHRUNG
VORMÜNDER
PERSONEN
VERZÖGERUNG
ES
BERATUNG
ELTERN