Beschwerde des Deutschen Generikaverbandes bei der Europäischen Kommission und bei dem Bundesversicherungsamt (BVA) wegen Verstoßesgegen die Grundsätze des Verqaberecnts durch ver…
Pharma Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 5 · S. 192 bis 194
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Deutsche Generikaverband ist die Vertretung insbesondere der kleinen und mittelgroßen Generikahersteller in Deutschland. Der Deutsche Generikaverband hat sich an die Europäische Kommission und das Bundesversicherungsamt gewandt, um sich über die Praktiken verschiedener deutscher gesetzlicher Krankenkassen beim Abschluss sogenannter Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 des deutschen Sozialgesetzbuches V (SGBV) mit Pharmaunternehmen (dazu unter 1.) zu beschweren. Diese Praktiken (dazu unter II.) verstoßen nach Auffassung unseres Verbandes in eklatanter Weise gegen die Vorschriften des europäischen Vergaberechts…