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Beschwerde des Deutschen Generikaverbandes bei der Europäischen Kommission und bei dem Bundesversicherungsamt (BVA) wegen Verstoßesgegen die Grundsätze des Verqaberecnts durch ver…

Pharma Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 5 · S. 192 bis 194

Dokument
98364
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2007
Jahrgang 29
Seiten
192 bis 194
Erschienen: 2007-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Deutsche Generikaverband ist die Vertretung insbesondere der kleinen und mittelgroßen Generikahersteller in Deutschland. Der Deutsche Generikaverband hat sich an die Europäische Kommission und das Bundesversicherungsamt gewandt, um sich über die Praktiken verschiedener deutscher gesetzlicher Krankenkassen beim Abschluss sogenannter Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 des deutschen Sozialgesetzbuches V (SGBV) mit Pharmaunternehmen (dazu unter 1.) zu beschweren. Diese Praktiken (dazu unter II.) verstoßen nach Auffassung unseres Verbandes in eklatanter Weise gegen die Vorschriften des europäischen Vergaberechts…

Schlagworte

RICHTLINIE ARZNEIMITTEL KRANKENKASSE ERSATZKASSE RECHT RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN DEUTSCHLAND GESUNDHEITSWESEN APOTHEKER WERBUNG ÄRZTE VERHALTEN SCHREIBEN OMEPRAZOL APOTHEKEN