CareLit Fachartikel

Neuregelung gesteht Kindern zusätzlichen Hilfebedarf zu

Richter, R. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2007 · Heft 6 · S. 27 bis 29

Dokument
98394
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegen Ambulant, Melsungen
Autor:innen
Richter, R.
Ausgabe
Heft 6 / 2007
Jahrgang 18
Seiten
27 bis 29
Erschienen: 2007-06-01 00:00:00
ISSN
0937-0277
DOI

Zusammenfassung

Die soziale Pflegeversicherung ist auf den Bedarf älterer und alter Menschen an körperbezogener Pflege zugeschnitten. Andere Bedarfsgruppen - Demente, psychisch Kranke oder Kinder - fallen bereits bei den Voraussetzungen zur Einstufung in die Pflegeversicherung nach den §§ 14 und 15 SGB XI heraus und bleiben ganz oder teilweise ohne die erhofften Leistungen. Aber selbst wenn einem pflegebedürftigen Kind Leistungen zugesprochen werden, zeigt sich in der Praxis, dass diese, oftmals rein rechnerisch erstellten Hilfebedarf, häufig nicht ausreichend sind.

Schlagworte

KOERPERPFLEGE ALTER HILFE KIND BEDARFSPLANUNG PFLEGESTUFE MENSCHEN ERNÄHRUNG PRAXIS DOKUMENTATION RECHTSPRECHUNG TREPPENSTEIGEN KRANKHEIT INTERNET MEDIZIN ZEIT