CareLit Fachartikel
Neuregelung gesteht Kindern zusätzlichen Hilfebedarf zu
Richter, R. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2007 · Heft 6 · S. 27 bis 29
Dokument
98394
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die soziale Pflegeversicherung ist auf den Bedarf älterer und alter Menschen an körperbezogener Pflege zugeschnitten. Andere Bedarfsgruppen - Demente, psychisch Kranke oder Kinder - fallen bereits bei den Voraussetzungen zur Einstufung in die Pflegeversicherung nach den §§ 14 und 15 SGB XI heraus und bleiben ganz oder teilweise ohne die erhofften Leistungen. Aber selbst wenn einem pflegebedürftigen Kind Leistungen zugesprochen werden, zeigt sich in der Praxis, dass diese, oftmals rein rechnerisch erstellten Hilfebedarf, häufig nicht ausreichend sind.
Schlagworte
KOERPERPFLEGE
ALTER
HILFE
KIND
BEDARFSPLANUNG
PFLEGESTUFE
MENSCHEN
ERNÄHRUNG
PRAXIS
DOKUMENTATION
RECHTSPRECHUNG
TREPPENSTEIGEN
KRANKHEIT
INTERNET
MEDIZIN
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