CareLit Fachartikel
„Ohne Berufshaftplicht steht schnell die Existenz auf dem Spiel“
Helge Hölzer · XX Die Zeitschrift für Frauen in der Medizin · 2014 · Heft 01 · S. 36-37
Dokument
984058
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte „Pflicht“ – so steht es im § 21 der (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer. Diese Versicherung zahlt nicht nur, wenn ein Patient zu Schaden gekommen ist: Sie steht dem Arzt auch in Zweifelsfällen mit Rat und Tat zur Seite. Der Rechtsanwalt und Chirurg Dr. Hölzer erklärt, worauf es bei der Versicherung ankommt.
Schlagworte
Ärzte
Berufsordnung
XX Die Zeitschrift für Frauen in der Medizin