Teilzulassung - die Chancen nutzen
Schlegel, T.; Marcus, H. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 3 · S. 29 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Vertragsarztänderungsgesetz (VändG) ist seit dem 01. 01. 2007 in Kraft getreten. Die so genannte Teilzulassung gehört gem. § 19a ZV-Ä (Zulassungsverordnung für Ärzte) ebenfalls zu den Neuerungen aus den Gesetzesänderungen. Nach § 19a Abs. 1 ZV-Ä schuldet ein Vertragsarzt im Rahmen seiner Zulassung die Sicherstellung der Versorgung der Patienten voll-zeitig. Die Neuerung ergibt sich aus Absatz 2, aus der hervorgeht, dass der Zulassungsinhaber seinen Versorgungsauftrag auf die Hälfte reduzieren kann. Abs. 3 stellt wiederum klar, dass diese Reduktion auf die Hälfte des Versorgungsauftrages ebenso auf Auftrag wi…