CareLit Fachartikel
Arzt muss dem Patienten Honorarleistungen nicht zurückerstatten, wenn dieser Wahlleistungen über einen längeren Zeitraum unbeanstandet in Anspruch genommen hat
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 3 · S. 32 bis 34
Dokument
98478
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Frage, ob einem Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung von ärztlichen Honoraren für Wahlleistungen der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegengesetzt werden kann, wenn die zugrunde liegenden Wahlleistungsvereinbarungen zwar wegen Verstoßes gegen die Unterrichtungspflicht nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BPflV unwirksam gewesen waren, diese Leistungen jedoch über einen langen Zeitraum abgerufen, beanstandungsfrei erbracht und honoriert worden sind.
Schlagworte
THERAPIE
VEREINBARUNG
PATIENT
RECHTSPRECHUNG
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENHAUS
LEISTUNGSABRECHNUNG
PATIENTEN
ÄRZTE
PATIENTENAUFNAHME
HÖHE
ZAHNÄRZTE
ZEIT
LICHT
WAHRSCHEINLICHKEIT
RISIKO