CareLit Fachartikel
Krankenkasse muss auf den Vergütungsanspruch des Trägers einer Rehabilitationsklinik Prozesszinsen zahlen
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 3 · S. 36 bis 40
Dokument
98480
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers (hier: Rehabilitationsklinik) gegen eine Krankenkasse für die Versorgung eines Versicherten unterliegt bei Fehlen vertraglicher Vereinbarungen dem Anspruch auf Prozesszinsen. Der Anspruch auf Prozesszinsen ergibt sich aus der analogen Anwendung des § 291 BGB, die durch § 61 Satz 2 SGB-X ermöglicht wird.
Schlagworte
LEISTUNGSTRAEGER
RECHTSPRECHUNG
KRANKENKASSE
REHABILITATIONSKLINIK
VERGUETUNG
KUNST
WAHRSCHEINLICHKEIT
ES
KRANKHEIT
KRYOKONSERVIERUNG
GESUNDHEIT
VERSTÄNDNIS
HÖHE
PATIENTEN
VERTRÄGE
SCHULD