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Krankenkasse muss auf den Vergütungsanspruch des Trägers einer Rehabilitationsklinik Prozesszinsen zahlen

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 3 · S. 36 bis 40

Dokument
98480
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
36 bis 40
Erschienen: 2007-03-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Die Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers (hier: Rehabilitationsklinik) gegen eine Krankenkasse für die Versorgung eines Versicherten unterliegt bei Fehlen vertraglicher Vereinbarungen dem Anspruch auf Prozesszinsen. Der Anspruch auf Prozesszinsen ergibt sich aus der analogen Anwendung des § 291 BGB, die durch § 61 Satz 2 SGB-X ermöglicht wird.

Schlagworte

LEISTUNGSTRAEGER RECHTSPRECHUNG KRANKENKASSE REHABILITATIONSKLINIK VERGUETUNG KUNST WAHRSCHEINLICHKEIT ES KRANKHEIT KRYOKONSERVIERUNG GESUNDHEIT VERSTÄNDNIS HÖHE PATIENTEN VERTRÄGE SCHULD