Arzthaftung im Licht des Patientenrechtegesetzes
Peter Wolfgang Gaidzik · Urologie Scan · 2014 · Heft 03 · S. 201-216
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Spielte es in der forensischen Praxis zunächst eine eher untergeordnete Rolle, rückte das Arzthaftungsrecht ab etwa der 1970er-Jahre zunehmend in den juristischen Fokus, nicht zuletzt gefördert durch ein wachsendes Interesse in der Öffentlichkeit. Die mediale Präsenz vermeintlichen oder tatsächlichen „Ärztepfuschs“ ist bis heute ungebrochen und war für den Gesetzgeber jüngst Anlass, ungeachtet kritischer Stimmen aus der Fachwelt, den „Behandlungsvertrag“ als einzigen Typus des Dienstvertrags eigenständig im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu regeln. Die §§ 630a–h BGB n. F. bilden das Kernstück des…