Anerkennung der Zusatzbezeichnung Physikalische Therapie
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 3 · S. 50 bis 54
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1.Die ärztliche Weiterbildung zur Erlangung der Zusatz bezeichnung physikalische Therapie setzt eine ganztä gige und hauptberufliche Weiterbildung voraus. 2.Lediglich vom Erfordernis der Ganztägigkeit kann in begründeten Fällen eine Ausnahme gemacht werden, nicht aber vom Erfordernis der Hauptberuflichkeit. Dies gilt sowohl nach der WBO 1993 als auch nach der WBO 2004. 3.Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die Tätigkeit eines Arztes innerhalb und während seiner hauptberuflichen und ganztägigen Tätigkeit als Chefarzt eines Krankenhauses auch (selbst wenn überwiegend) auf diejenigen Sachgebiete und…