CareLit Fachartikel
Abgrenzung Arzneimittel/Nahrungsergänzungsmittel
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 6 · S. 56 bis 61
Dokument
98494
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. nach Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG entspricht, ist in Deutschland auch dann nach den arzneimittelrechtlichcn Vorschriften zu behandeln, wenn es in ande ren Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft unbeanstandet als Nahrungsergänzungsmittcl im Ver kehr ist. 2. Entfaltet ein Produkt, das aus mehreren Wirkstoffen besteht, insgesamt eine pharmakologische Wirkung, so ist es für seine Einordnung als Arzneimittel ohne Bedeu Ein Produkt, das der Definition des Arzneimittels tung, ob die einzelnen Wirkstoffe wegen ihrer geringen Dosis keine solche Wirkung entfalten.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
WIRKUNG
NAHRUNGSMITTEL
RICHTLINIE
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
WERBUNG
TIERERNÄHRUNG
KRANKHEIT
NATUR
BEOBACHTUNG
RECHTSANWÄLTE
DEUTSCHLAND
ES
PFLANZEN
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL