CareLit Fachartikel

Zur Kennzeichnung eines Soja-Reis-Drink mit dem Zusatz + Calcium

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 6 · S. 61 bis 64

Dokument
98495
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
61 bis 64
Erschienen: 2007-06-16 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Art. 5 III Buchst, c EG-ÖkoVO schreibt vor, dass in der Kennzeichnung und Werbung für ein Erzeugnis in der Verkehrsbezeichnung auf den ökologischen Landbau/ die biologische Landwirtschaft nur Bezug genommen werden darf, wenn das Erzeugnis als Zutaten nichtlandwirtschaftlichen Ursprungs ausschließlich die in Anhang VI Teil A aufgeführten Stoffe enthält. Calciumcarbonat (E 170) mit der Bemerkung alle zugelassenen Wirkungen außer Färbung gehört zu den in Anhang VI Teil A aufgeführten Stoffen. Dieser Stoff wird dem Erzeugnis Soja-Rcis-Drink jedoch nicht als Zutat i. S. der Verordnung zugesetzt.

Schlagworte

RICHTLINIE MARKETING NAHRUNGSMITTEL RECHTSPRECHUNG MITARBEITER VITAMINE ES SCHWEIZ WERBUNG LANDWIRTSCHAFT CALCIUMCARBONAT SCHREIBEN INTERNET KAFFEE MILCH AUSFLOCKUNG