Ausgewählte Probleme zu § 90 Abs. 2 a SGB IX
Kaiser, A. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2007 · Heft 6 · S. 99 bis 103
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Vollzug der Vorschrift des §90 Abs. 2 a 1 SGB IX hat in der Praxis der Integrationsämter zu erheblichen Schwierigkeiten geführt. Nach dieser Vorschrift bedarf die Kündigung dann keiner Zustimmung des Integrationsamtes, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nicht nachgewiesen ist (Halbsatz 1) oder das Versorgungsamt nach Ablauf der Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX eine Feststellung wegen fehlender Mitwirkung nicht treffen konnte (Halbsatz 2|. In Behindertenrecht (br) Nr. 7 des Jahres 2004 (S. 181 -186) ist dazu ein Artikel von Frau Kuhlmann Auswirkungen des § 90 Abs.…