Altenpflegerin nicht ausreichend qualifiziert, um als Pflegedienstleitung zu arbeiten
PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 5 · S. 219 bis 226
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Krankenkassen sind berechtigt, staatlich anerkannte Altenpfleger in Hamburg nicht als Pflegedienstleiter in Unternehmen anzuerkennen, mit denen Versorgungsverträge über Leistungen der häuslichen Krankenpflege abgeschlossen worden sind oder werden sollen. Faktische Einschränkungen der Berufsfreiheit sind insofern rechtmäßig. 2. § 12 der insoweit einheitlich formulierten Versorgungsverträge mit den Hamburger Krankenpflege diensten zur Pflegedienstleitung eines ambulanten Pflegedienstes ist nicht zu beanstanden. Dies gilt insbesondere für § 12 Nr. 1 und 2 der Verträge. 3. Die Krankenkassen können auf formale Aus…