CareLit Fachartikel

Zur Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenschwester

PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 5 · S. 244 bis 248

Dokument
98581
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
244 bis 248
Erschienen: 2007-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

1. § 2 Abs. 1 Nr. 3 KrPf IG bestimmt, dass eine Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 KrPflG nur zu erteilen ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet ist. Ein Widerruf setzt also die Feststellung voraus, dass die gesundheitliche Eignung nach Erteilung der Erlaubnis weggefallen ist. 2.Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 KrPflG ist die Erlaubnis zu widerrufen, wenn nachträglich die Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 2 weggefallen ist. Dies setzt voraus, dass sich der Betreffende nach Erteilung der Erlaubnis eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuve…

Schlagworte

KRANKENSCHWESTER ARBEITSPLATZ BETRIEBSAERZTLICHE UNTERSUCHUNG KUENDIGUNG ARBEITSVERHALTEN GUTACHTEN GESUNDHEITSAMT FÜHRUNG EIGNUNG VERHALTEN PROGNOSE ZEIT SOZIALVERHALTEN PSYCHIATRIE BESCHEINIGUNG SCHREIBEN