Krankenhäuser und Kartellrecht: Verbot von Krankenhausfusion bestätigt
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2007 · Heft 6 · S. 328 bis 332
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Rhön-Klinikum AG darf die Kreiskrankenhäuser in Bad Neustadt und in Mellrichstadt nicht vom Landkreis übernehmen. Dies entschied der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf in seinem - bislang nicht rechtskräftigen - Beschluss vom 11. April 2007 (Vl-Kart 6/05). Damit hat sich das Bundeskartellamt das den Zusammenschluss der drei Häuser untersagte, in der Sache durchgesetzt. Zugleich wurde der von dem neuen Kartellamtspräsidenten Bernhard Heitzer bekräftigte Kurs der Kartellbehörde, den Krankenhausmarkt auch fortan einer uneingeschränkten Fusionskontrolle zu unterziehen, bestätigt. Die Entscheidu…