Die Bestimmung
Quaas, M.; Dietz, O. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2007 · Heft 8 · S. 442 bis 445
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Modernisierung der gesetztichen Krankenversicherung hat das Ge-sundheitsmodernisierungsgesetz (CMG) vor wenigen Jahren den Krankenhäusern den Weg geöffnet, besondere medizinische Leistungen ambulant zu erbringen. Doch das war nicht modern genug. Zur Stärkung des Wettbewerbs wird durch das GKV-Wettbewerbsstär-kungsgesetz (GKV-WSG) die Zulassung des Krankenhauses zu solchen Leistungen grundlegend umgestaltet. Das geschieht in einer Weise, die mehr Fragen offen lässt als beantwortet. Die Auslegung des neuen §116b Absatz 2 SGB V gleicht in grundsätzlichen Fragen mehr einem Rätselraten als einer Gesetzesauslegung.