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Bei verbindlicher Auskunft - bitte Gebühr!

Rulle, O. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2007 · Heft 7 · S. 655 bis 656

Dokument
98791
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Rulle, O.
Ausgabe
Heft 7 / 2007
Jahrgang 76
Seiten
655 bis 656
Erschienen: 2007-07-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Für alle überraschend hat der Gesetzgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 die Einführung einer Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen für die Erteilung von verbindlichen Auskünften eingeführt. Betroffen von dieser neuen Gebühr sind auch Träger von steuerbegünstigten Einrichtungen, die mit Hilfe von verbindlichen Auskünften versuchen, Planungssicherheit für zukünftige Aktivitäten zu erhalten. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die neu eingeführte Gebührenpflicht.

Schlagworte

GEBUEHREN HILFE KRANKENHAUS REFORM ZEIT RISIKO FINANZVERWALTUNG STEUERN DIAGNOSTIK THERAPIE PATIENTEN HÖHE ES Krankenhaus Umschau Kulmbach