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Weddehage, I. · Das Krankenhaus, Berlin · 2007 · Heft 1 · S. 45 bis 47

Dokument
98891
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Weddehage, I.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 99
Seiten
45 bis 47
Erschienen: 2007-01-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Die Hessische Krankenhausplanungsbehörde ist berechtigt, neben den Krankenhäusern, die die Notfallversorgung auf jeden Fall sicherzustellen haben, auch weitere Krankenhäuser zusätzlich in die Notfallversorgung einzubinden. Hierbei liegt es im planungsrechtlichen Gestaltungsrahmen der Planungsbehörde, die Kriterien aufzustellen, welche diese Art von Notfallversorgung näher festlegen. Das Vorhalten von intensivmedizinischen Kapazitäten als Voraussetzung für die Teilnahme an der ergänzenden Notfallversorgung kann hierbei rechtlich nicht beanstandet werden. Fehlt es an einer vollständigen und stets funktionsfähigen…

Schlagworte

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