Sterbehilfe: juristische Grundlagen
N.N. · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 2016 · Heft 06 · S. 389-393
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Das Recht am Lebensende steht nach dem deutschen Medizinrecht auf zwei Säulen, dem medizinischen Facharztstandard und der Patientenautonomie. Auch in der Palliativphase bedarf es für jede – auch lebenserhaltende – Behandlung einer auf dem Facharztstandard beruhenden Indikationsstellung (Therapiezielbestimmung) und kumulativ dazu des entsprechenden Patientenwillens. Letzterer ist das „suprema lex“, so dass auch indizierte Maßnahmen unterbleiben oder beendet werden müssen, wenn diese der Patient nicht zulässt. Der Arzt muss Symptome bestmöglich behandeln. Dazu gehören auch die palliative Sedierung…