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Vorsorgevollmachten: Ohne Vollmacht kein Entscheidungsrecht

N.N. · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 2016 · Heft 09 · S. 658-660

Dokument
989670
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 09 / 2016
Jahrgang 141
Seiten
658-660
Erschienen: 2016-04-01 00:00:00
ISSN
0012-0472

Zusammenfassung

Liegt der Ehemann nach einem Unfall im Koma, glaubt seine Frau, über die medizinische Versorgung entscheiden zu können. Erleidet der hochbetagte Vater einen Schlaganfall und ist nicht mehr ansprechbar, möchte sein Sohn für ihn zu einer Therapie einwilligen. Auch wenn solche Szenarien häufig vorkommen – ohne eine Vorsorgevollmacht sind sie nicht möglich. Welche Punkte wie geregelt werden müssen, ist nicht nur für die Betroffenen wichtig – auch medizinisches Personal sollte genau Bescheid wissen.

Schlagworte

Liegt Ehemann Einem Unfall Glaubt Seine Medizinische Versorgung Entscheiden Erleidet Hochbetagte Vater DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift