CareLit Fachartikel
Anspruch auf Elternteilzeit
Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 8 · S. 37 bis
Dokument
98984
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Elternteilzeit kann frühestens mit Festlegung des Zeitraums der Elternzeit beantragt werden. Der Arbeitgeber kann den Antrag nicht mit der Begründung ablehnen, dass der Arbeitsplatz nachbesetzt worden sei. Das gilt vor allem, wenn er im Zusammenhang mit der Ankündigung der Elternzeit den Personalbestand durch eine unbefristete Neueinstellung dauerhaft erhöht hat.
Schlagworte
ARBEITGEBER
MITARBEITER
ARBEITSZEIT
ARBEITSPLATZ
ENTSCHEIDUNG
BERATER
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHWANGERSCHAFT
ES
Altenheim
Hannover