CareLit Fachartikel

Abberufung eines Datenschutzbeauftragten

Rechtsdepesche, Köln · 2007 · Heft 7 · S. 144 bis 145

Dokument
99026
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2007
Jahrgang 4
Seiten
144 bis 145
Erschienen: 2007-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Gehört die Tätigkeit des Datenschutzbeauftrag-ten zum arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis des Arbeitnehmers, kann die Bestellung nach § 4f Abs. 3 Satz 4 BDSG nur bei gleichzeitiger Teilkündigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Sonderaufgabe wirksam widerrufen werden.

Schlagworte

KRANKENHAUS KUENDIGUNG TAETIGKEIT ARBEITNEHMER REFORM STELLENBESCHREIBUNG DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE RECHTSPRECHUNG GESUNDHEITSWESEN ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN WAHRNEHMUNG HÖHE LIPOM SCHULTER Rechtsdepesche