CareLit Fachartikel
Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung
Rechtsdepesche, Köln · 2007 · Heft 7 · S. 155 bis 156
Dokument
99033
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Chefarzt, der die Risikoaufklärung eines Patienten einem nachgeordneten Arzt überträgt, muss darlegen, welche organisatorischen Maßnahmen er ergriffen hat, um eine ordnungsgemäße Aufklärung sicherzustellen und zu kontrollieren.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
EINWILLIGUNG
PATIENT
PATIENTENUEBERLEITUNG
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENHAUS
SCHADENSERSATZ
AUFKLAERUNGSPFLICHT
BEURTEILUNG
MENSCHEN
LEBEN
ES
PATIENTEN
KOMA
RISIKO
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG