CareLit Fachartikel

Das Berufsund Beschäftigungsverbot in der Pflege

Sträßner, H.R. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2007 · Heft 2 · S. 48 bis 52

Dokument
99148
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Sträßner, H.R.
Ausgabe
Heft 2 / 2007
Jahrgang 10
Seiten
48 bis 52
Erschienen: 2007-02-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Die beiden Begriffe Berufsverbot und Beschäftigungsverbot werden in der Praxis immer wieder synonym gebraucht, obwohl grundlegende Unterschiede bestehen. Sieht man von dem oft gehörten Stoßseufzer in der Pflege ab, wonach man stets mit einem Fuß im Gefängnis stehe, ist es wichtig zu sehen, welche Eingriffsqualitäten hinter den Begriffen Berufsverbot und Beschäftigungsverbot stehen. Dabei ist die strafrechtliche und ordnungsrechtliche Dimension der beiden Begriffe zu unterscheiden. Der nachstehende Beitrag setzt sich mit den beiden Begriffen auseinander und erarbeitet die grundlegenden Unterschiede.

Schlagworte

BESCHAEFTIGUNGSVERBOT VERLETZUNG PFLEGE HEIMTRAEGER ARBEITGEBER ARBEITSPLATZ PRAXIS FUSS BERUFSAUSÜBUNG ES SCHULDUNFÄHIGKEIT SEXUALDELIKTE PERSONEN LEBEN RECHTSPRECHUNG PROGNOSE