CareLit Fachartikel

Regelungen nach dem Tode

Iffland, S. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 7 · S. 37 bis 38

Dokument
99186
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Iffland, S.
Ausgabe
Heft 7 / 2007
Jahrgang 46
Seiten
37 bis 38
Erschienen: 2007-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Nach dem Tod eines Heimbewohners stellt sich für die Einrichtung eine Gewissensfrage: Einerseits gehört es zum Qualitätsanspruch, den Angehörigen zumindest bis zur Beerdigung Zeit zu geben, das Zimmer zu räumen und persönliche Gegenstände des Verstorbenen in Empfang zu nehmen. Andererseits drohen durch den Verzicht auf sofortige Neubelegung Einnahmeausfälle, welche sich aufs Jahr gerechnet in den knappen Budgets bemerkbar machen. Die Möglichkeit, heimvertraglich eine Fortgeltung des Heimvertrages über den Tod hinaus zu vereinbaren, ist leider unklar. Zwar sieht § 8 Abs. 8 Heimgesetz iHeimG) die Möglichkeit vor,…

Schlagworte

HEIMBEWOHNER HEIMGESETZ VEREINBARUNG TOD ZEIT LITERATUR ES HYGIENE SOFTWARE DOKUMENTATION TELEFON TELEFAX LEISTUNG SICHERHEIT HÖHE Altenheim