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Surfen während der Arbeitszeit

Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 7 · S. 39 bis

Dokument
99187
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.
Ausgabe
Heft 7 / 2007
Jahrgang 46
Seiten
39 bis
Erschienen: 2007-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Auch wenn die private Nutzung des Internets im Betrieb nicht untersagt ist, kann sie eine solche erhebliche Pflichtverletzung darstellen und den Arbeitgeber zur Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigen. Dass für eine Kündigung erforderliche Gewicht hängt u. a. von ihrem Umfang, der damit einhergehenden Versorgung bezahlter Arbeitszeit oder eine durch die Art der Nutzung herbeigeführten Gefahr der Rufschädigung des Arbeitgebers ab.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSZEIT DIENSTANWEISUNG KOSTEN INTERNET KUENDIGUNG ARBEITSVERTRAG BERATER SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG Altenheim Hannover