CareLit Fachartikel
Surfen während der Arbeitszeit
Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 7 · S. 39 bis
Dokument
99187
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch wenn die private Nutzung des Internets im Betrieb nicht untersagt ist, kann sie eine solche erhebliche Pflichtverletzung darstellen und den Arbeitgeber zur Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigen. Dass für eine Kündigung erforderliche Gewicht hängt u. a. von ihrem Umfang, der damit einhergehenden Versorgung bezahlter Arbeitszeit oder eine durch die Art der Nutzung herbeigeführten Gefahr der Rufschädigung des Arbeitgebers ab.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
DIENSTANWEISUNG
KOSTEN
INTERNET
KUENDIGUNG
ARBEITSVERTRAG
BERATER
SCHREIBEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLEISTUNG
Altenheim
Hannover