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Aufgaben und Befugnisse der Personalvertretungen im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Vogelgesang, K. · Die Personalvertretung, Berlin · 2007 · Heft 6 · S. 231 bis 244

Dokument
99224
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Vogelgesang, K.
Ausgabe
Heft 6 / 2007
Jahrgang 50
Seiten
231 bis 244
Erschienen: 2007-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Kaum ein Gesetz hat nach seiner Verabschiedung, aber auch im Vorfeld einen solchen politischen und medienwirksamen Wirbel verursacht wie das am 18.8.2006 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, dessen Kernstück das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist. Kritik ist von verschiedenen politischen Richtungen und speziell von Arbeitgeberseite, aber auch in der Wissenschaft an diesem Gesetz geübt worden.

Schlagworte

DISKRIMINIERUNG ARBEITGEBER THERAPIE PERSONALVERTRETUNG PERSONALRAT RECHT RELIGION ES WISSENSCHAFT FAMILIE ARBEIT BUNDESREGIERUNG PERSONEN VERHALTEN LEISTUNG ARBEITSPLATZ