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Die Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des Personalrats nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte (ohne Berücksichtigung der gesetzlich…
Lautenbach, V. · Die Personalvertretung, Berlin · 2007 · Heft 6 · S. 259 bis 268
Dokument
99227
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder gilt eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme als gebilligt (fingierte Willenserklärung mit positiver Erklärungswirkung, Zustimmungsfiktion), wenn nicht der Personalrat innerhalb der genannten Frist die Zustimmung unter Angabe der Gründe schriftlich verweigert Bei dieser Frist handelt es sich nach herrschender Meinung um eine Ausschlussfrist3, die nicht verlängerbar ist.
Schlagworte
BEURTEILUNG
PERSONALRAT
EINSTELLUNG
MITBESTIMMUNG
RECHTSPRECHUNG
UNTERLAGEN
SPORT
ZEIT
LUFT
ES
VERHALTEN
CHARAKTER
ZIELE
BERLIN
ARBEITSPLATZ
WAHRNEHMUNG