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Die Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des Personalrats nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte (ohne Berücksichtigung der gesetzlich…

Lautenbach, V. · Die Personalvertretung, Berlin · 2007 · Heft 6 · S. 259 bis 268

Dokument
99227
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Lautenbach, V.
Ausgabe
Heft 6 / 2007
Jahrgang 50
Seiten
259 bis 268
Erschienen: 2007-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder gilt eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme als gebilligt (fingierte Willenserklärung mit positiver Erklärungswirkung, Zustimmungsfiktion), wenn nicht der Personalrat innerhalb der genannten Frist die Zustimmung unter Angabe der Gründe schriftlich verweigert Bei dieser Frist handelt es sich nach herrschender Meinung um eine Ausschlussfrist3, die nicht verlängerbar ist.

Schlagworte

BEURTEILUNG PERSONALRAT EINSTELLUNG MITBESTIMMUNG RECHTSPRECHUNG UNTERLAGEN SPORT ZEIT LUFT ES VERHALTEN CHARAKTER ZIELE BERLIN ARBEITSPLATZ WAHRNEHMUNG