Gesetzliche Disziplinarmaßbemessung bei Beamten
Weiß, H.-D. · Die Personalvertretung, Berlin · 2007 · Heft 6 · S. 316 bis 334
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zu den schwierigsten Themen des Diszi-plinarrechts zählt das Probleinfeld, wie im gegebenen Fall die Disziplinarmaßnahme zu bemessen ist. Hatte hierfür das altpreußische Recht immerhin noch eine, wenn auch vage ausdrückliche gesetzliche Maßgabe gekannt, verlor sich eine solche mit der RDStO 1937, auf die die BDO, auch das an ihr ausgerichtete entsprechende Landesrecht, zurückging. Damit war das Feld der Maßnahmebemessung der Praxis, zuvörderst der Rechtsprechung, überlassen, die sich über Jahrzehnte in geradezu filigraner Feinarbeit bemühte, Bemessungskriterien zu standardisieren.