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Gesetzliche Disziplinarmaßbemessung bei Beamten

Weiß, H.-D. · Die Personalvertretung, Berlin · 2007 · Heft 6 · S. 316 bis 334

Dokument
99233
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Weiß, H.-D.
Ausgabe
Heft 6 / 2007
Jahrgang 50
Seiten
316 bis 334
Erschienen: 2007-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Zu den schwierigsten Themen des Diszi-plinarrechts zählt das Probleinfeld, wie im gegebenen Fall die Disziplinarmaßnahme zu bemessen ist. Hatte hierfür das altpreußische Recht immerhin noch eine, wenn auch vage ausdrückliche gesetzliche Maßgabe gekannt, verlor sich eine solche mit der RDStO 1937, auf die die BDO, auch das an ihr ausgerichtete entsprechende Landesrecht, zurückging. Damit war das Feld der Maßnahmebemessung der Praxis, zuvörderst der Rechtsprechung, überlassen, die sich über Jahrzehnte in geradezu filigraner Feinarbeit bemühte, Bemessungskriterien zu standardisieren.

Schlagworte

MITARBEITER STRAFRECHT STRAFE RECHT GESETZ BERLIN EXAMINA VERTRAUEN CHARAKTER VERHALTEN LEISTUNG FÜHRUNG ES SCHULD ZIELE BEOBACHTUNG