Zur Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2007 · Heft 4 · S. 171 bis 174
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Trotz der fortentwickelten Rechtsprechung zur Leistungspflicht der Krankenkassen für stationäre Krankenhauspflege bei psychiatrischen Leiden ist nach wie vor wesentliche Grundvoraussetzung für die Hintrittspflichl der gesetzlichen Krankenversicherung, dass der stationäre Krankenhausaufenthalt erforderlich ist in dem Sinne, dass bei dem Betroffenen überhaupt eine bezogen auf ein Behandlungsziel des § 27 SGB V (dort) behandlungsfähige und damit behandlungsbedürftige Krankheit besteht. Diese Behandlungsfähigkeit kann zB fehlen, wenn bei Patienten mit lang anhaltenden psychiatrischen Leiden ein chronifizierter Dauer…