Nochmals zur Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2007 · Heft 4 · S. 174 bis 181
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung ist anzunehmen, wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vorund nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann. Maßgeblich ist allein, dass die Krankenbehandlung notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Daraus folgt, dass die Krankenkassen bei der Präge, mit welchen der grundsätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln sie den Sachleistungsanspruch…