CareLit Fachartikel
Pflege bis zu Organentnahme
Lang, S. · Heilberufe · 2007 · Heft 8 · S. 11 bis
Dokument
99342
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Diagnose Hirntod ist gesetzlich klar und bundesweit einheitlich geregelt. Es gibt ein genaues und mehrfach abgesichertes Prozedere, das eingehalten werden muss. Ansonsten kann und darf die Diagnose nicht gestellt werden. Die Diagnose Hirntod ist die Voraussetzung für die Pflege hirntoter Patienten bis zur Organspende.
Schlagworte
SICHERHEIT
TRANSPLANTATION
TOD
BIOLOGISCHER
PFLEGE
ORGANSPENDER
Diagnose
Hirntod
Gesetzlich
Bundesweit
Einheitlich
Geregelt
Genaues
Mehrfach
Abgesichertes
Prozedere