CareLit Fachartikel
Pflege bis zu Organentnahme
Lang, S. · Heilberufe · 2007 · Heft 8 · S. 11 bis
Dokument
99342
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Diagnose Hirntod ist gesetzlich klar und bundesweit einheitlich geregelt. Es gibt ein genaues und mehrfach abgesichertes Prozedere, das eingehalten werden muss. Ansonsten kann und darf die Diagnose nicht gestellt werden. Die Diagnose Hirntod ist die Voraussetzung für die Pflege hirntoter Patienten bis zur Organspende.
Schlagworte
SICHERHEIT
TRANSPLANTATION
TOD
BIOLOGISCHER
PFLEGE
ORGANSPENDER
HIRNTOD
ES
PATIENTEN
TUMOREN
HERZ
KOMA
BERÜHRUNG
REFLEX
GESICHT
ABSAUGEN