CareLit Fachartikel
Übernahme von Zusatzleistungen
Großkopf, V. · Heilberufe · 2007 · Heft 8 · S. 46 bis 47
Dokument
99353
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hilfe zur Pflege - Pflegeheime sind verpflichtet, Heimbewohner sozial zu betreuen -dazu gehört gegebenfalls auch die Verwaltung des Taschengelds. Eine Beschränkung auf Sattund Sauberpflege ist also nicht zulässig. Die Kosten für solche Zusatzleistungen kann der Bewohner aber als Hilfe zur Pflege auf den Sozialhilfeträger abwälzen.
Schlagworte
BETREUUNG
PFLEGE
HEIMBEWOHNER
KOSTEN
PFLEGEHEIME
LEBEN
DEPRESSION
FAMILIE
PERSONEN
KRANKHEIT
HEILBERUFE
BERATUNG
LEISTUNG
MINDERJÄHRIGE
NAMEN
ELTERN