CareLit Fachartikel

Übernahme von Zusatzleistungen

Großkopf, V. · Heilberufe · 2007 · Heft 8 · S. 46 bis 47

Dokument
99353
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Großkopf, V.
Ausgabe
Heft 8 / 2007
Jahrgang 59
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 2007-08-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

Hilfe zur Pflege - Pflegeheime sind verpflichtet, Heimbewohner sozial zu betreuen -dazu gehört gegebenfalls auch die Verwaltung des Taschengelds. Eine Beschränkung auf Sattund Sauberpflege ist also nicht zulässig. Die Kosten für solche Zusatzleistungen kann der Bewohner aber als Hilfe zur Pflege auf den Sozialhilfeträger abwälzen.

Schlagworte

BETREUUNG PFLEGE HEIMBEWOHNER KOSTEN PFLEGEHEIME LEBEN DEPRESSION FAMILIE PERSONEN KRANKHEIT HEILBERUFE BERATUNG LEISTUNG MINDERJÄHRIGE NAMEN ELTERN