CareLit Fachartikel
Zimt gegen Zucker ist unzulässige krankheitsbezogene Werbung
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 8 · S. 79 bis 82
Dokument
99363
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit den Aussagen Zimt gegen Zucker, H. kann blutzuckersenkend wirken sowie 2 Kapseln (Tagesbedarf4 enthalten. .. ist wegen krankheitsbezogener Aussagen unzulässig und irreführend.
Schlagworte
MARKETING
URTEIL
NAHRUNGSMITTEL
KRANKHEIT
RECHTSPRECHUNG
MUND
ES
CHARAKTER
GEMÜSE
WASSER
BEOBACHTUNG
WERBUNG
KAPSELN
WISSENSCHAFT
ZUCKER
PATIENTEN