CareLit Fachartikel

Werbung mit dem Begriff Feuchtigkeits-Creme

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 8 · S. 87 bis 90

Dokument
99365
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
87 bis 90
Erschienen: 2007-08-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Der Verkehr entnimmt der Angabe mit Feuchtig keits-Creme auf einer Duschcreme, dass das beworbene Produkt nicht nur eine herkömmliche Duschcreme, sondern zusätzlich eine Feuchtigkeits-Creme enthält. Der Verkehr erhält durch die Angabe mit Feuchtigkeits-Creme weiter die Vorstellung, dass das Produkt auch die Wirkungen einer Feuchtigkeits-Creme auf weist, also der Haut von außen Feuchtigkeit in Form von Wasser aktiv zuführt.

Schlagworte

REINIGUNG RECHTSPRECHUNG MARKETING HAUT URTEIL WERBUNG FEUCHTIGKEIT WASSER EMULGATOREN BEURTEILUNG VERSTÄNDNIS LUFT ES VERSICHERUNG ELEMENTE FRAUEN