CareLit Fachartikel
Werbung mit dem Begriff Feuchtigkeits-Creme
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 8 · S. 87 bis 90
Dokument
99365
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Verkehr entnimmt der Angabe mit Feuchtig keits-Creme auf einer Duschcreme, dass das beworbene Produkt nicht nur eine herkömmliche Duschcreme, sondern zusätzlich eine Feuchtigkeits-Creme enthält. Der Verkehr erhält durch die Angabe mit Feuchtigkeits-Creme weiter die Vorstellung, dass das Produkt auch die Wirkungen einer Feuchtigkeits-Creme auf weist, also der Haut von außen Feuchtigkeit in Form von Wasser aktiv zuführt.
Schlagworte
REINIGUNG
RECHTSPRECHUNG
MARKETING
HAUT
URTEIL
WERBUNG
FEUCHTIGKEIT
WASSER
EMULGATOREN
BEURTEILUNG
VERSTÄNDNIS
LUFT
ES
VERSICHERUNG
ELEMENTE
FRAUEN