CareLit Fachartikel
Werbung mit dem Begriff Feuchtigkeits-Creme
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 8 · S. 87 bis 90
Dokument
99365
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Verkehr entnimmt der Angabe mit Feuchtig keits-Creme auf einer Duschcreme, dass das beworbene Produkt nicht nur eine herkömmliche Duschcreme, sondern zusätzlich eine Feuchtigkeits-Creme enthält. Der Verkehr erhält durch die Angabe mit Feuchtigkeits-Creme weiter die Vorstellung, dass das Produkt auch die Wirkungen einer Feuchtigkeits-Creme auf weist, also der Haut von außen Feuchtigkeit in Form von Wasser aktiv zuführt.
Schlagworte
REINIGUNG
RECHTSPRECHUNG
MARKETING
HAUT
URTEIL
Feuchtigkeits-Creme
Verkehr
Angabe
Duschcreme
Produkt
Feuchtig
Keits-Creme
Entnimmt
Beworbene
Herkömmliche
Sondern