CareLit Fachartikel

Werbung mit dem Begriff Feuchtigkeits-Creme

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 8 · S. 87 bis 90

Dokument
99365
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
87 bis 90
Erschienen: 2007-08-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Der Verkehr entnimmt der Angabe mit Feuchtig keits-Creme auf einer Duschcreme, dass das beworbene Produkt nicht nur eine herkömmliche Duschcreme, sondern zusätzlich eine Feuchtigkeits-Creme enthält. Der Verkehr erhält durch die Angabe mit Feuchtigkeits-Creme weiter die Vorstellung, dass das Produkt auch die Wirkungen einer Feuchtigkeits-Creme auf weist, also der Haut von außen Feuchtigkeit in Form von Wasser aktiv zuführt.

Schlagworte

REINIGUNG RECHTSPRECHUNG MARKETING HAUT URTEIL Feuchtigkeits-Creme Verkehr Angabe Duschcreme Produkt Feuchtig Keits-Creme Entnimmt Beworbene Herkömmliche Sondern