CareLit Fachartikel
Werbung mit Gesund abnehmen ohne zu hungern!
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 8 · S. 95 bis 96
Dokument
99368
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Werbeaussage Gesund abnehmen ohne zu hungern ist irreführend. Nach § 5, 3, 8 Abs. l UWG kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer über seine Angebote Angaben macht, die geeignet sind, den Umworbenen irrezuführen und zu falschen Entscheidungen zu beeinflussen. Es reichen Angaben, die in irgendeiner Weise - einschließlich ihrer Aufmachung - die Personen, an die sie sich richten oder die von ihr erreicht werden, täuschen oder zu täuschen geeignet sind.
Schlagworte
MARKETING
RICHTLINIE
RECHTSPRECHUNG
Angaben
Geeignet
Täuschen
Gesund
Abnehmen
Hungern
Werbeaussage
Irreführend
Unterlassung
Anspruch
Genommen
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Lebensmittel und Recht