Arbeitsund Dienstunfallversorgung der Arbeitnehmer und Beamten im öffentlichen Dienst - ein Vergleich
Fieberg, C. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2007 · Heft 8 · S. 421 bis 428
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im öffentlichen Dienst arbeiten Beamte einerseits, Arbeitnehmer andererseits bekanntlich zusammen bzw. nebeneinander, oftmals in ähnlicher Funktion, ohne dass in der (zudem bei den einzelnen Anstellungskörperschaften unterschiedlichen) Personalpraxis stets eine klare aufgabenorientierte Abgrenzung dieser beiden Statusgruppen sichtbar wird. Beide sind prinzipiell in gleicher Weise dem Risiko eines Arbeitsunfalles (bei Beamten als Dienstunfall bezeichnet) ausgesetzt, sei es bei der Arbeit selbst, sei es als Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause.