Denn Alter, Zeitpunkte, alles macht Verschiedenheit - Erhöhtes Renteneintrittsalter und Beendigungsklauseln
Berger-Delhey, U. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2007 · Heft 8 · S. 429 bis 430
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das am 1. Januar 2008 in Kraft tretende Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung2 hebt die Regelaltersgrenze bis 2029 in Stufen von 65 bis auf 67 Jahre an, beginnend 2012 mit dem Jahrgang 1947. Nur Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben, können auch künftig nach Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters in der Sozialversicherung hat nicht nur Auswirkungen auf die - in der privaten Wirtschaft - betriebliche A…