CareLit Fachartikel

Denn Alter, Zeitpunkte, alles macht Verschiedenheit - Erhöhtes Renteneintrittsalter und Beendigungsklauseln

Berger-Delhey, U. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2007 · Heft 8 · S. 429 bis 430

Dokument
99371
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Berger-Delhey, U.
Ausgabe
Heft 8 / 2007
Jahrgang 21
Seiten
429 bis 430
Erschienen: 2007-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Das am 1. Januar 2008 in Kraft tretende Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung2 hebt die Regelaltersgrenze bis 2029 in Stufen von 65 bis auf 67 Jahre an, beginnend 2012 mit dem Jahrgang 1947. Nur Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben, können auch künftig nach Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters in der Sozialversicherung hat nicht nur Auswirkungen auf die - in der privaten Wirtschaft - betriebliche A…

Schlagworte

ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG VEREINBARUNG KUENDIGUNG RENTE PROBLEM CHARAKTER BUCHBESPRECHUNGEN ARBEITSVERHÄLTNIS INTENTION PRAXIS Zeitschrift für Tarifrecht München