Vergütungsregelung für Vermögende ist verfassungswidrig
Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2007 · Heft 2 · S. 29 bis 38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der jetzt 50 Jahre alte Betroffene war früher als Vorstandsmitglied eines großen Unternehmens tätig. Dort schied er nach Übernahme des Unternehmens durch ein anderes Unternehmen aus und war freiberuflich als Unternehmensberater tätig. Er ist verheiratet und hat 2 Kinder. Die Ehe befand sich 2003 in einer Krise. Am 30./31.5.2003 versuchte der Betroffene, sich das Leben zu nehmen. In Folge des Suizidversuchs leidet er ausweislich des Gutachtens von Dr. G. vom 24.2.2004 an einem hirnorganischen Psychosyndrom bei Zustand nach hypoxischer Hirnschädigung mit anamnestischem Syndrom, organischen wahnhaften Störungen, St…