Der EBM als Vergütungsmaßstab im ambulanten Versorgungssektor
N.N. · Arthritis und Rheuma · 2011 · Heft 06 · S. 400-409
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung In Deutschland rechnen Vertragsärzte die ambulante Versorgung ihrer gesetzlich krankenversicherten Patienten über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Der EBM wird durch den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vereinbart und weiterentwickelt. Die Gebührenordnungspositionen des EBM wurden auf Grund gesetzlicher Vorgaben seit den 1990er-Jahren zunehmend pauschaliert. Im Ergebnis wächst das Risiko, dass rheumatologische Leistungen nicht mehr aufwandsgerecht abgebildet werden können. Die KBV fordert daher die Ermöglichung einer sachgerechteren Differenzierung d…