Wahltarife in der GKV aus Sicht der IKK Niedersachsen
Krause, W.; Günster, K.-H. · Die Krankenversicherung, Berlin · 2007 · Heft 7 · S. 227 bis 231
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde den gesetzlichen Krankenkassen durch eine Änderung des § 53 SGB V ermöglicht, Wahltarife (s. Abb. 1) anzubieten. Diese lassen sich in Mussund Kann-Tarife einteilen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Wahltarife mit Prämienzahlungen oder Zuzahlungs-ermäßigungen vor allem von jungen und gesunden Versicherten genutzt werden. Erfahrungswerte zu den ökonomischen und gesundheitspolitischen Konsequenzen liegen nicht vor. Insofern erwartet die Krankenkassen, ebenso wie die Politik, eine Phase von Versuch und Irrtum.