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Wahltarife in der GKV aus Sicht der IKK Niedersachsen

Krause, W.; Günster, K.-H. · Die Krankenversicherung, Berlin · 2007 · Heft 7 · S. 227 bis 231

Dokument
99506
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Krankenversicherung, Berlin
Autor:innen
Krause, W.; Günster, K.-H.
Ausgabe
Heft 7 / 2007
Jahrgang 59
Seiten
227 bis 231
Erschienen: 2007-07-01 00:00:00
ISSN
0301-4835
DOI

Zusammenfassung

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde den gesetzlichen Krankenkassen durch eine Änderung des § 53 SGB V ermöglicht, Wahltarife (s. Abb. 1) anzubieten. Diese lassen sich in Mussund Kann-Tarife einteilen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Wahltarife mit Prämienzahlungen oder Zuzahlungs-ermäßigungen vor allem von jungen und gesunden Versicherten genutzt werden. Erfahrungswerte zu den ökonomischen und gesundheitspolitischen Konsequenzen liegen nicht vor. Insofern erwartet die Krankenkassen, ebenso wie die Politik, eine Phase von Versuch und Irrtum.

Schlagworte

NIEDERSACHSEN KOSTEN POLITIK KRANKENVERSICHERUNG WIRTSCHAFTLICHKEIT WETTBEWERB ES HÖHE ZIELE WISSEN STATISTIK MENSCHEN ELEMENTE BUNDESREGIERUNG GEBÜHRENORDNUNGEN ZAHNÄRZTE