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BGH bestätigt: Ärztliche Aufklärung immer im persönlichen Gespräch

Kim-Victoria Seibert · Zentralblatt für Chirurgie · 2026 · Heft 05 · S. 405-406

Dokument
995365
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zentralblatt für Chirurgie
Autor:innen
Kim-Victoria Seibert
Ausgabe
Heft 05 / 2026
Jahrgang 151
Seiten
405-406
Erschienen: 2026-10-01 00:00:00
ISSN
0044-409X

Zusammenfassung

Aufklärungsfragen sind weiterhin ein Dauerbrenner im Arzthaftungsrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die ärztliche Aufklärung stets mündlich zu erfolgen hat. Das Lesen von Aufklärungsbogen ersetzt nicht das persönliche Gespräch (BGH-Urteil vom 05.11.2024, AZ: VI ZR 188/23). Dieser Grundsatz ist längst bekannt. Nun wurde aber klargestellt, dass auch die Kombination von Aufklärungsbogen und Gespräch für eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung nicht ausreicht. Der BGH fordert eine vollständige mündliche Information der Patient*innen.

Schlagworte

Gespräch Klargestellt Aufklärungsbogen Ärztliche Aufklärung Aufklärungsfragen Weiterhin Dauerbrenner Arzthaftungsrecht Bundesgerichtshof Aktuellen Entscheidung Zentralblatt für Chirurgie