CareLit Fachartikel
Haftpflichtversicherer muss bei einem Teilungsabkommen Versicherungsschutz für Stürze gewähren
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 7 · S. 337 bis 341
Dokument
99597
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den bisher veröffentlichten Fällen dadurch, dass die klagende Krankenkasse nicht gegenüber dem Heimträger Schadensersatz geltend macht, sondern aufgrund eines bestehenden Teilungsabkommens mit dem beklagten Haftpflichtversicherer der Pflegeheime diesen nunmehr in Anspruch nimmt und jeweils 45% der aufgewandten Behandlungskosten für insgesamt acht Krankenversicherte begehrt, die-zum Unfallzeitpunkt - in Pflegeheimen untergebracht waren und dort infolge von Stürzen sich Verletzungen zugezogen hatten.
Schlagworte
VERSICHERUNGSSCHUTZ
URTEIL
KRANKENVERSICHERUNG
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
PFLEGEBEDUERFTIGKEIT
SCHADENSERSATZ
STURZ
BEHANDLUNGSFEHLER
HÖHE
VERHALTEN
ES
PFLEGEHEIME
MENSCHEN
PERSONEN
GESUNDHEITSZUSTAND