CareLit Fachartikel

Haftpflichtversicherer muss bei einem Teilungsabkommen Versicherungsschutz für Stürze gewähren

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 7 · S. 337 bis 341

Dokument
99597
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 7 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
337 bis 341
Erschienen: 2007-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den bisher veröffentlichten Fällen dadurch, dass die klagende Krankenkasse nicht gegenüber dem Heimträger Schadensersatz geltend macht, sondern aufgrund eines bestehenden Teilungsabkommens mit dem beklagten Haftpflichtversicherer der Pflegeheime diesen nunmehr in Anspruch nimmt und jeweils 45% der aufgewandten Behandlungskosten für insgesamt acht Krankenversicherte begehrt, die-zum Unfallzeitpunkt - in Pflegeheimen untergebracht waren und dort infolge von Stürzen sich Verletzungen zugezogen hatten.

Schlagworte

VERSICHERUNGSSCHUTZ URTEIL KRANKENVERSICHERUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG PFLEGEBEDUERFTIGKEIT SCHADENSERSATZ STURZ BEHANDLUNGSFEHLER HÖHE VERHALTEN ES PFLEGEHEIME MENSCHEN PERSONEN GESUNDHEITSZUSTAND