Teilungsabkommen anwendbar trotz fehlendem Zusammenhang zwischen dem Schadensfall (hier: Sturz) und dem versicherten Wagnis
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 8 · S. 393 bis 397
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nicht wenige Heime sind davon betroffen, dass ihre Haftpflichtversicherer sogenannte Teilungsabkommen mit den Krankenkassen oder Kassenverbänden abgeschlossen haben, die bei jedem Sturz o. Ä. greifen, auch wenn den Heimmitarbeitenden kein Pflegeoder Betreuungsfehler unterlaufen ist und eine Schuld vom Heim ausdrücklich nicht anerkannt wird. Dies führte in der Folge dazu, dass gerade in der Altenhilfe sehr viele Sturzfälle über diese Abkommen abgerechnet worden sind. Dieses Verhalten war unproblematisch, so lange die Krankenkassen nur in sehr beschränkten Umfang Regresse durchführten. Die Situation änderte sich a…