CareLit Fachartikel

Teilungsabkommen anwendbar trotz fehlendem Zusammenhang zwischen dem Schadensfall (hier: Sturz) und dem versicherten Wagnis

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 8 · S. 393 bis 397

Dokument
99603
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 8 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
393 bis 397
Erschienen: 2007-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Nicht wenige Heime sind davon betroffen, dass ihre Haftpflichtversicherer sogenannte Teilungsabkommen mit den Krankenkassen oder Kassenverbänden abgeschlossen haben, die bei jedem Sturz o. Ä. greifen, auch wenn den Heimmitarbeitenden kein Pflegeoder Betreuungsfehler unterlaufen ist und eine Schuld vom Heim ausdrücklich nicht anerkannt wird. Dies führte in der Folge dazu, dass gerade in der Altenhilfe sehr viele Sturzfälle über diese Abkommen abgerechnet worden sind. Dieses Verhalten war unproblematisch, so lange die Krankenkassen nur in sehr beschränkten Umfang Regresse durchführten. Die Situation änderte sich a…

Schlagworte

KRANKENKASSE URTEIL STURZ VERSICHERUNGSSCHUTZ PFLEGEBEDUERFTIGKEIT ENTSCHEIDUNG PERSONEN UNFÄLLE VERHALTEN SCHULD ALTENHILFE ZEIT MENSCHEN GESUNDHEITSZUSTAND KAUSALITÄT ELEMENTE